Ihre Mercedes-Benz UVV-Prüfung schützt Sie vor Bußgeld
Neben der Verkehrssicherheit ist auch die Arbeitssicherheit ein Thema für Betriebe mit gewerblich genutzten Fahrzeugen. Dabei müssen sowohl rein dienstlich genutzte Fahrzeuge, als auch Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit geprüft werden.
Privatfahrzeuge, die zu dienstlichen oder geschäftlichen Zwecken genutzt werden, bleiben von dieser Regelung unberührt. Darum müssen diese Fahrzeuge im Hinblick darauf auch den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen, die u.a. festlegen, dass ein Firmenfahrzeug mindestens einmal im Jahr auf seine Betriebssicherheit geprüft werden muss (§ 57 Abs. 1 BGV D 29).
Bei Missachtung der UVV ist ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig.
Die Prüfungsergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und, mindestens bis zur nächsten Prüfung, möglichst im Fahrzeug aufbewahrt werden.